der Bunker-Kundschafter   

 

Erkennungsmarke und Wehrpass / Soldbuch der NVA der DDR

 

!! Jeder Soldat hatte seine Erkennungsmarke sowie den Wehrpass sicher bei sich mitzuführen. Hier mal der Wehrpass  aus DDR - Zeit !!

                                                                                                                                          

Bei der damaligen Wehrmacht war das wohl nicht anders. Besonderheit war ein Extrablatt, auf dem die sog. 10 Gebote / Verhaltensregeln zur Kriegsführung standen. Diese waren die Grundlage für ein ehrenvolles Verhalten im Kampfe für seinen "Gegenüber". Das Zeichen unter dem Adler  war wohl in Gefangenschaft sorgsam entfernt worden.

                                                                                                              

http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Soldat/Soldbuch/SB.htm

1. Der deutsche Soldat kämpft ritterlich für den Sieg seines Volkes. Grausamkeiten und nutzlose Zerstörungen sind  seiner unwürdig.

2. Der Kämpfer muss uniformiert oder mit einem besonders angeführten, weithin sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ohne ein solches Abzeichen ist verboten.

3. Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler und der Spion. Diese erhalten ihre  gerechte Strafe durch die Gerichte.

4. Kriegsgefangene dürfen nicht misshandelt oder beleidigt werden. Waffen, Pläne und Aufzeichnungen sind abzunehmen. Von ihrer Habe darf sonst nichts weggenommen werden.                           

5. Schwerst verletzende Gewehr und Pistolenmunition  sind verboten. Geschosse dürfen auch nicht in diese umgestaltet werden.

6. Das   Rote Kreuz ist unverletzlich. Verwundete Gegner sind menschlich zu behandeln. Sanitätspersonal und Feldgeistliche dürfen in ihrer ärztlichen bzw. seelsorgerische Tätigkeit nicht gehindert werden.

7. Die Zivilbevölkerung ist unverletzlich. Der Soldat darf nicht plündern oder mutwillig zerstören. Geschichtliche Denkmäler und Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit dienen, sind besonders zu achten. Natural- und Dienstleistungen von der Bevölkerung dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzte gegen Entschädigung beansprucht werden.

8. Neutrales Gebiet darf weder durch Betreten oder Überfliegen noch durch Beschuß in die Kriegshandlungen   einbezogen werden.

9. Gerät ein deutscher Soldat in Gefangenschaft, so muss er auf Befragen seinen Namen und Dienstgrad angeben.       Unter keinen Umstünden darf er über Zugehörigkeit zu seinem Truppenteil und über militärische, politische  und wirtschaftliche Verhältnisse auf der deutschen Seite aussagen. Weder durch Versprechungen noch durch Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen.

10. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Befehle in Dienstsachen sind strafbar. Verstöße des Feindes gegen die unter 1 - 8 angeführten Grundsätze sind zu melden. Vergeltungsmaßnahmen sind nur auf Befehl der höheren Truppenführung zulässig.

 

Kriegerdenkmal

Tapfere Kameraden